Corona Soforthilfe für Beratung: 100% Förderung

Corona Soforthilfe für Beratung: 100% Förderung

Corona Soforthilfe für Beratung: 100% Förderung

2020-04-13T14:09:51+02:0013. April. 2020|Aktuelles, News|

Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Damit können die Kosten der Beratung durch qualifizierte Unternehmensberater zu 100%  bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro übernommen werden.

Die Anträge können von Freiberuflern oder KMU mit Sitz in Deutschland (max. 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz, max. 43 Mio. € Bilanzsumme) gestellt werden, die unter den Auswirkungen des Corona-Virus leiden.

Innerhalb der zahlreich geförderten Beratungsthemen unterstütze ich Sie gerne in folgenden Fragen:

  • Entwicklung von Strategien zur Bewältigung der Krise und Anpassungen im Geschäftsmodell
  • Liquiditäts- und Finanzplanung
  • Beantragung von Landes- und Bundeshilfen
  • Gestaltung von Schritten der Revitalisierung nach dem Shut Down
  • Strategien zum Wachstum nach der Krise

Die Antragstellung erfolgt über das bafa und kann bis 31.12.2020 hier erfolgen

Die BeraterID von Karin Schmidt business development ist 122764.

Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie, um den vollen Zuschuss zu erhalten, angeben, dass Ihre derzeitigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die Corona-Krise hervorgerufen wurden.

Um dies zu belegen, erstellen Sie ein kurzes Dokument mit einer Beschreibung, wie und warum Sie von der Corona-Krise betroffen sind. Dieses Dokument laden Sie innerhalb der Antragstellung unter als „Corona betroffen“ hoch.

Nachdem Sie den Antrag als pdf gespeichert und eingereicht haben, erhalten Sie nach kurzer Zeit ein Informationsschreiben der bafa mit dem Sie mich als Beraterin beauftragen können.

Wie geht es weiter?

  • Wir schließe auf Grundlage dieses Informationsschreibens einen Coachingvertrag.
  • Ab dem Erhalt des Informationsschreibens stehen uns maximal 6 Monate für das Coaching zur Verfügung.
  • Nach Ablauf des Coachings erstelle ich,  wie auch bei allen anderen geförderten Coachings,  einen umfangreichen Beratungsbericht.
  • Von der Beratungsrechnung müssen Sie selbst die Mehrwertsteuer bezahlen, das Nettohonorar übernimmt das bafa und rechnet direkt mit mir als Beraterin ab.
  • Sie müssen daher nicht, wie sonst üblich, die gesamte Rechnungssumme als Vorleistung begleichen.

Die ausführliche Richtlinie des bafa sowie Links und Formulare finden Sie auf der Seite des bafa hier