Mit dem Programm „EqualStart Berlin – der GründerinnenBONUS“ unterstützt das Land Berlin gezielt innovative Unternehmen von Gründerinnen in der frühen Phase. Ziel ist es, ungleiche Startbedingungen auszugleichen und den Zugang zu finanziellen Ressourcen zu verbessern.
Gefördert werden innovative Unternehmen mit Sitz in Berlin, die mehrheitlich von Frauen gegründet wurden oder sich überwiegend in weiblicher Gesellschafterstruktur befinden. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss von bis zu 10.000 Euro und wird im Rahmen der De-minimis-Regelung gewährt. Voraussetzung ist ein bereits bewilligter Zuwendungsbescheid im Programm „GründungsBONUS Plus“ ab dem 01.09.2025.
Anträge können bis zum 31. Oktober 2027 bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eingereicht werden. Weitere Informationen stellt die Senatsverwaltung auf ihrer Website bereit.
In der Praxis zeigt sich, dass viele Start-ups unsicher sind, ob die Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere, da eine Förderung über den GründungsBONUS Plus zwingend erforderlich ist. Ob diese Voraussetzung gegeben ist oder zunächst geschaffen werden kann, lässt sich in einem kurzen Austausch zur Förderfähigkeit klären und bei Bedarf gemeinsam vorbereiten.