Beratungsförderung des BAFA
Die Beratungsförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – „Förderung unternehmerischen Know-hows“ – besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Es werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert.
Das Förderangebot richtet sich an:
- Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt)
- Bestandsunternehmern (ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter)
Voraussetzung ist, dass der Antrag vor Beginn der Beratung gestellt wird und die Abwicklung über eine autorisierte Leitstelle erfolgt. Die konkrete Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmenssituation und dem Standort. Unternehmen in Berlin erhalten eine Zuschuss in Höhe von 50% (max. 1.750 Euro). Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.
Karin Schmidt erfüllt alle Voraussetzungen für die Förderung ihrer Mandanten und ist unter der Berater-ID 122764 bei dem BAFA gelistet.
Die Beratung erfolgt unabhängig von Förderstrukturen mit dem Ziel, tragfähige Strategien zu entwickeln und diese zügig in die Umsetzung zu bringen – zunehmend auch unter Einbeziehung von Künstlicher Intelligenz. Eine Förderung kann im Einzelfall geprüft werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA
