Am 09.03.2016 entschied das Landgericht Düsseldorf, dass die Nutzung des Page-Plugins von Facebook durch Webseitenbetreiber rechtswidrig im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist. Genau genommen geht es hier um die Einbindung des Facebook-Like-Buttons auf Internetseiten ohne die Einwilligung sowie Information der Seitenbesucher, deren Daten (wie z.B. IP-Adressen) dadurch automatisch an Facebook weitergeleitet werden.
Weitere Informationen zu den Hintergründen, Folgen und Lösungen finden Sie auf allfacebook.de und datenschutzbeauftragter-info.de.
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