Beratungsförderung BAFA

Beratungsförderung BAFA
Beratungsförderung BAFA2017-07-03T13:57:59+02:00

Beratungsförderung des BAFA

Die Beratungsförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – „Förderung unternehmerischen Know-hows“ – besteht aus einem Zuschuss zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Es werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert.

Das Förderangebot richtet sich an:

  • Jungunternehmen (nicht länger als zwei Jahre am Markt)
  • Bestandsunternehmern (ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter)

Außerdem müssen die Unternehmen ihren Sitz in Deutschland haben und der EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Der maximale Zuschuss beträgt 3.200 Euro und kann online beantragt werden.

Karin Schmidt erfüllt alle Voraussetzungen für die Förderung ihrer Mandanten und ist unter der Berater-ID 122764 bei dem BAFA gelistet.

Nähere Informationen finden Sie unter beratungsfoerderung.info.

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